Schlüsselwörter: Digitale Gewalt, Zivilrecht, Strafrecht, Beweissicherung, Unterlassungsanspruch, Geldentschädigung, Deepfakes, Persönlichkeitsrechte, Digital Services Act
In diesem Interview spricht Anna Wegscheider, interne Juristin von HateAid (einer Organisation, die sich auf die Unterstützung von Betroffenen digitaler Gewalt spezialisiert hat) über die Möglichkeiten, rechtlich gegen digitale Gewalt vorzugehen. Betroffene können sowohl zivil- als auch strafrechtliche Schritte einleiten. Während das Strafrecht auf Bestrafung des Täters bzw. der Täterin abzielt, geht es im Zivilrecht um Entschädigung und die Verhinderung weiterer Verletzungen. Sie betont, dass Beweise schnell gesichert werden müssen, da digitale Gewalt oft schnell wieder gelöscht wird. Zudem fordert sie eine bessere Gesetzgebung, insbesondere im Bereich bildbasierter Gewalt und Deepfakes, und unterstützt den Digital Services Act zur strengeren Regulierung von digitalen Plattformen.
Das Interview wurde im Rahmen einer Veranstaltung zu digitaler Gewalt geführt, organisiert von der Fachgruppe Frauen* in der psychosozialen Versorgung der DGVT.