Aus unserer Reihe: Beratung

Göckler, Rainer

Beratung im Sanktionskontext

Sanktionsgespräche in der Grundsicherung für Arbeitssuchende – Theorie und Praxis der Umsetzung

2009 , 408 Seiten

ISBN 978-3-87159-711-4

32.00 Euro

Menge:

[ Warenkorb ]

 

Über die Hartz-IV-Reformen wird politisch und gesellschaftlich weiterhin sehr kontrovers gestritten. Die betroffenen Hilfesuchenden und die umsetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bisher die Leidtragenden, die in diesem spannungsvollen Alltag mit dem unklaren „Förder- und Forderauftrag“ weitgehend allein gelassen werden. Das Buch greift dort ein, wo sich der Auftrag an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuspitzt: bei der Frage, ob sich Hilfebedürftige einer zumutbaren Mitwirkungsverpflichtung entziehen, mit der Folge, dass dann die existenzsichernden Leistungen zu kürzen oder zu entziehen sind. Von den Praktikern werden derartige Gespräche „Sanktionsgespräche“ genannt.

 

Nach einer Analyse der Erwartungshaltungen des Gesetzgebers und der Leistungsempfänger aus den bisherigen Sozialämtern und der Bundesagentur für Arbeit und einer Aufarbeitung von nationalen und internationalen Wirkungsstudien von Sanktionsmechanismen in der Beschäftigungsförderung, werden beraterische Angebotsformen vorgestellt, die die Erwartungshaltung bisher fragmentiert erfüllten. Aus den dahinterliegenden Theoriegebäuden wird ein idealtypisches Modell erarbeitet, wie Beraterinnen und Berater das Sanktionsgeschehen in der Grundsicherung ethisch vertretbarer und wirkungsorientierter umsetzen können. Im Abgleich mit der Realität vor Ort gibt der Autor einen Einblick in das beraterische Selbstverständnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie der Leistungsberechtigten und weist nach, dass die deutliche Mehrzahl der Gespräche dem entwickelten Anspruch nicht gerecht werden (können). Er analysiert Ursachen und gibt Empfehlungen, wie auf den verschiedenen Ebenen der handelnden Akteure alle zu einer Besserung der Rahmenbedingungen und zu einem menschlicheren Umgang miteinander finden können.

 

 

Über den Autor

Rainer Göckler ist seit 2009 ordentlicher Professor für Integrationsmanagement an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit. Davor lehrte er seit 1995 Arbeitsmarkttheorie sowie Arbeitsmarktpolitik, Berufliche Beratung, Vermittlung und Arbeitsförderung am Fachbereich Arbeitsverwaltung der Fachhochschule des Bundes. Er ist zertifizierter Case Manager und Case-Management-Ausbilder (DGCC) und war in verschiedenen Funktionen in Kommunen, bei freien Trägern und der Bundesagentur für Arbeit tätig.

Inhaltsverzeichnis als pdf-Download

Rezensionen:

„Auch wenn die Karten in Sachen SGB II, respektive ‚Hartz IV‘ aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Zusammenlegung von kommunaler Sozialbehörde und Bundesagentur für Arbeit sei verfassungswidrig, neu gemischt werden, ist dieses Buch ein Dokument von bleibendem Wert. Es setzt sich zunächst in ausgesprochen kenntnisreicher und differenzierter Weise mit dem Spagat auseinander, den BeraterInnen tagtäglich in ihrer Arbeit zu leisten haben. Im ‚Kontinuum widersprüchlicher Anforderungen‘, so Göckler, soll im Rahmen von Sanktionsgesprächen – hier als Teilaufgabe in der Beratung im Fokus – einerseits eine vertrauensvolle Beratung und Betreuung nicht gefährdet werden, andererseits Kontrolle und Überwachung ausgeübt werden, indem aufgrund der Nichteinhaltung der Eingliederungsvereinbarung eine Sanktion und Leistungskürzung vorgenommen wird.

Nicht nur dieses Spannungsfeld macht die Beratung zum Drahtseilakt – auch die in sich oft konträren Beratungsziele ‚soziale Integration‘ und ‚Arbeitsmarktintegration‘ machen es dem/der BeraterIn schwer, in Sanktionsgesprächen die richtigen Weichen zu stellen und Nutzen wie auch Schaden von Sanktionen und Leistungskürzungen abzuwägen. Göckler ist in der Darstellung dieses Sachverhalts niemals unkonkret – er beschreibt ohne Scheuklappen die historische Verankerung, die Entstehung, die Komplexität und die Position im internationalen Kontext, die das Konzept des beschäftigungsorientierten Fallmanagements einnimmt, und lässt Kritiker wie Befürworter dieses Ansatzes gleichermaßen ausführlich zu Wort kommen. Er hat hierzu auch eine eigene Meinung, mit der er nicht hinter dem Berg hält, was der Transparenz der Ausführungen deutlich zu gute kommt. Der zweite Teil befasst sich mit den Beratungsfeldern im Kontext des SGB II, hier insbesondere mit verschiedenen Beratungskonzepten und deren Eignung für das Untersuchungsfeld. Dabei betrachtet er u.a., wie mit Zwangskontexten in anderen Zusammenhängen umgegangen wird, und erarbeitet aus den Erfahrungen Strategien für den Umgang mit Widerstand. Wer eine gute Übersicht über bestehende Beratungsformen und -konzepte sucht, wird hier bestens bedient.

Den dritten Teil bildet die eigentlich Untersuchung des Beratungsverhaltens in Sanktionsgesprächen – die Ergebnisse sind, das muss man einfach so sagen, niederschmetternd. Denn: es lässt sich weder eine einheitliche Linie noch ein wirklich souveränes Umgehen mit der Thematik feststellen. Insbesondere wird kaum darüber gesprochen, wie die KundInnen mit der Sanktion und deren Folgen zurechtkommen sollen. Göckler begründet dies zum einen mit Qualitätsmängeln, zum anderen mit der Rollenunsicherhheit der Berater/innen. Tröstlich ist zumindest, dass die Mehrzahl der befragten Kund/innen das Sanktionsgespräch als weitgehend fair und nachvollziehbar empfand, keiner gab an, der/die Berater/in habe ihn persönlich angegriffen. Es stimmt somit nicht, dass Berater/innen Spaß am ‚Bestrafen‘ haben, sondern es ist vielmehr so, dass sie sich bemühen, in ihrem ambivalenten Auftrag einen akzeptablen Mittelweg zu finden. Dennoch, so Göckler in seiner umfassenden Zusammenfassung, ‚sind Zweifel angebracht, ob eine Mehrheit der Mitarbeiter fachlich in der Lage ist, die adäquaten Beratungsdienstleistungen zu erbringen, die Gesetzgeber wie Betroffene von ihnen fordern, … es fehlt … generell an einem Beratungsverständnis, das … die Professionalisierung des Beratungsgeschehens in öffentlichen Institutionen vorantreibt‘ (S. 329).

In seinem Resümee, das auch Veränderungsvorschläge auf der Makro-, Meso- und Mikroebene beinhaltet, fragt sich Göckler, welche Vorstellungen wohl die neue Bundesregierung entwickeln wird, vor allem, wenn die FDP mitregiert – nach mehr als 100 Tagen Schwarz/Gelb ist die Bilanz tatsächlich zwiespältig: während Guido Westerwelle die Hartz4-EmpfängerInnen ,öffentlich diskreditiert‘, plädiert Ursula von der Leyen für eine deutlich verbesserte Betreuung der KundInnen und eine stärkere in den Blicknahme der sozialen Ursachen, die eine Arbeitsaufnahme erschweren, insbesondere bei Alleinerziehenden. Damit schließt sich der Kreis zu Claus Reis, der vielfach darauf verwiesen hat, dass gerade bei dieser Zielgruppe unter Missachtung struktureller Gegebenheiten ein wesentlicher Faktor der Behinderung zur Aufnahme einer Beschäftigung ausgeblendet wird. Meiner Ansicht nach ist Reis – nicht nur mit Blick auf die jüngst festgestellte mangelhafte Ermittlung der Regelsätze für Kinder – uneingeschränkt zuzustimmen, wenn er sagt, dass eine Kürzung des Existenzminimums, wie sie über Sanktion und Leistungskürzung möglich, ja sogar verpflichtend auszuführen ist, die endgültige Abkehr vom Fürsorgeprinzip des Staates bedeutet. Dies meint wohl auch Göckler, wenn er von einem Recht auf Arbeit statt von einer Pflicht zur Arbeit spricht und sagt: ‚Es gibt … sozialverträglichere Möglichkeiten der Missbrauchsbekämpfung, als alle Empfänger von Grundsicherungsleistungen unter den Generalverdacht der Arbeitsunwilligkeit zu stellen.‘“

Dr. Bettina Roccor, Case Management 1/2010


[ Zur Übersicht ]