Aus unserer Reihe: Allgemeines Programm |
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Braun, Hans |
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„Und wer ist mein Nächster?“Solidarität als Praxis und als Programm |
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2003 , 160 Seiten |
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ISBN 978-3-87159-039-9 |
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12.00 Euro |
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Nach wie vor spielen im Alltag der Menschen Unterstützung, Betreuung und Versorgung im sozialen Nahraum eine große Rolle. Neben dieser unmittelbaren Solidarität gibt es die freiwillig geleistete Solidarität in Selbsthilfezusammenschlüssen, Initiativgruppen und ehrenamtlichen Vereinigungen sowie die eingeforderte Solidarität des Sozialstaats. Im Zeitalter der Globalisierung gewinnt schließlich die internationale Solidarität an Bedeutung, welche besondere Anforderungen an interkulturelles Verstehen stellt. Ausgehend von der Unterscheidung zwischen programmatischer und praktizierter Solidarität werden Voraussetzungen, Erscheinungsformen und Probleme solidarischen Verhaltens in der modernen Gesellschaft untersucht und der Zusammenhang zwischen den unterschiedlichen Ebenen der Solidarität sichtbar gemacht. |
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Inhalt: 1 Die Thematisierung von Solidarität |
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Inhaltsverzeichnis als pdf-Download Leseprobe: Solidarität als Handeln in VerbundenheitSchulin (1988) zufolge „besteht über das, was mit Solidarität in einem ganz allgemeinen Sinne gemeint ist, weitgehend Einigkeit“ (S. 86). Der Begriff verweise „auf das empirisch-soziologische Faktum der gegenseitigen Abhängigkeit der Menschen als Grund bzw. Folge ihrer Eigenschaft als Sozialwesen“ (ebd., S. 86). Diese Abhängigkeit wird als „zweischichtig“ angesehen: „Der einzelne ist von den anderen einzelnen abhängig, um lebensfähig zu sein ...“ (ebd., S. 86). Gleichzeitig gilt, dass der Einzelne „in seiner Eigenschaft als Mitglied der verschiedenen Gemeinschaften bis hin zu ‚der‘ Gesellschaft auch von diesen Kollektiven abhängig“ ist, „wie umgekehrt zugleich die Kollektive auf die Unterstützung durch jedes ihrer einzelnen Mitglieder angewiesen sind“ (ebd., S. 86). In der naturbedingten wechselseitigen „Abhängigkeit der einzelnen Menschen untereinander wie auch im Verhältnis zu den Gemeinschaften“ sieht Schulin die Grundlage für die „sozialethischen Verhaltensanforderungen“, die sich mit dem Phänomen der Solidarität verbinden (ebd., S. 86). Nimmt man also wie Schulin die Tatsache der wechselseitigen Abhängigkeit der Menschen als Ausgangspunkt für Solidarität, so ist festzustellen, dass dieses Angewiesensein und die damit verbundene Aufforderung zu solidarischem Handeln von den Beteiligten in sehr unterschiedlicher Weise wahrgenommen werden. So gibt es Sozialbeziehungen, in denen für die Beteiligten im Allgemeinen keine Alternative zu einem Verhalten besteht, das als solidarisch bezeichnet werden kann. Hier haben die Menschen in der Regel gar kein Bewusstsein davon, dass sie solidarisch handeln. Beispiele hierfür sind die Mutter, die ihre Kinder versorgt, der Ehemann, der seine behinderte Frau pflegt oder die erwachsenen Kinder, die für ihre hilfsbedürftigen Eltern sorgen. Solches Handeln hat auch in unserer Gesellschaft – und auch in einem ausgebauten Sozialstaat – nach wie vor einen hohen Grad an Selbstverständlichkeit; zumindest so lange bestimmte Grenzen der Belastung gewahrt bleiben.Von dieser impliziten Solidarität in elementaren Sozialbeziehungen sind jene Formen der Solidarität zu unterscheiden, die auf eine freie Entscheidung zurückgehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ich mich entschließe, ehrenamtlich in einer Altenbegegnungsstätte mitzuarbeiten, Geld für die Katastrophenhilfe in Asien zu spenden oder Waren zu kaufen, deren Preis über dem üblichen Marktpreis liegt, wobei die Preisdifferenz einer landwirtschaftlichen Genossenschaft in Lateinamerika zugute kommen soll. Für Hondrich und Koch-Arzberger (1992) stellt solche Solidarität – die also auf einer freien Entscheidung des Einzelnen beruht – „eine durch und durch moderne Art sozialer Bindung“ dar: „Der einzelne hat nicht nur die Wahl, sich solidarisch oder nicht solidarisch zu verhalten, sondern auch die Wahl zwischen verschiedenen Solidaritäten und die Wahl zwischen spontan neuer und dauerhafter Solidarität“ (S. 16). Im Fall der Versorgung chronisch kranker Kinder oder pflegebedürftiger alter Menschen in der Familie ist also – so wurde gesagt – solidarisches Handeln Teil einer umfassenden Sozialbeziehung und im Bewusstsein der Beteiligten weitgehend alternativlos. Im Fall der freiwilligen Mitarbeit in einem Krankenhausbesuchsdienst ist Solidarität wiederum Ausdruck einer bewussten Entscheidung. Ein dritter Fall ist nun dadurch charakterisiert, dass Solidarität explizit eingefordert wird. Das nahe liegende Beispiel ist die Sozialversicherung, der beizutreten alle Bürger oder zumindest die Erwerbstätigen unter ihnen verpflichtet sind, und die einen partiellen Ausgleich anstrebt zwischen den Lebenslagen von Alten und Jungen, Gesunden und Kranken, Besitzern eines Arbeitsplatzes und Arbeitslosen. Auch diese Form der Solidarität ist weitgehend alternativlos, doch ist dies, anders als im ersten Fall, den Beteiligten durchaus bewusst. Sie sind zur Solidarität verpflichtet – auch wenn ihnen am Wohl der Alten, Kranken oder Arbeitslosen gar nicht gelegen ist. Angesichts dieser verschiedenen Ausformungen können also eine „natürliche“, eine freiwillig geleistete und eine eingeforderte Solidarität unterschieden werden. Gegeneinander abzugrenzen sind aber auch eine Solidarität, die am Wohl anderer orientiert ist, und eine Solidarität, welche der Durchsetzung von Gruppeninteressen dient. Bierhoff und Küpper (1999) treffen in diesem Zusammenhang – freilich nicht unwidersprochen – die Unterscheidung zwischen einer Solidarität bei unterschiedlichen Interessen und einer Solidarität bei gleichen Interessen. Die zweite Form der Solidarität, von Bierhoff und Küpper auch als „Kampf-Solidarität“ bezeichnet, gilt als eine entscheidende Ressource der Arbeiterbewegung. Zunächst als Solidarität in den Auseinandersetzungen mit einzelnen Unternehmern, dann als Solidarität im politischen Kampf innerhalb eines Landes und schließlich als – freilich häufig auf der Ebene der Rhetorik verbleibende – internationale Solidarität der Arbeiterklasse. Aber auch die Unternehmer, die sich an Aussperrungen beteiligen, verstehen ihr Tun als solidarisches Handeln: als Ausdruck der Solidarität mit den Mitgliedern ihrer Gruppe. Nun hat sich – auch wenn manche Sozialnostalgiker dies mitunter immer noch nicht wahrnehmen wollen – die Arbeiterbewegung nicht zuletzt aufgrund der Erfolge ihres solidarischen Verhaltens weitgehend verflüchtigt, und auch „die“ Unternehmerschaft stellt in vielerlei Hinsicht nur noch eine Fiktion dar. Dies heißt allerdings nicht, dass es keine Auseinandersetzungen zwischen Gruppen von Arbeitnehmern und Vertretern des Unternehmenssektors mehr gäbe, bei denen die „Kampf-Solidarität“ der Beteiligten eine Voraussetzung für die Durchsetzung von Forderungen darstellt. Indessen sind die Konfliktlinien heute weit unübersichtlicher als vor hundert oder auch noch vor fünfzig Jahren. Gegen wen richtet sich der Streik von Müllwerkern, der Dienst nach Vorschrift von Zollbeamten oder die Verweigerung von nicht lebensnotwendigen Behandlungen durch Ärzte? Natürlich werden bei Konflikten konkrete Adressaten solchen kampf-solidarischen Handelns genannt: die kommunalen Arbeitgeber, die Bundesregierung oder die Krankenkassen. Letztlich sind die tatsächlich Betroffenen aber hauptsächlich andere Bürger. Dabei kann es durchaus geschehen, dass der Busfahrer, der mit seinen Kollegen gegen die Städtischen Verkehrsbetriebe streikt, eine medizinische Behandlung unterbrechen muss, weil sich sein Hausarzt seinerseits an einer Solidaritätsaktion gegen einen gesundheitspolitischen Gesetzentwurf beteiligt. In einer Gesellschaft mit sich überlagernden Gruppensolidaritäten ist somit jeder, der sich im Interesse einer bestimmten Gruppe solidarisch verhält, potentiell immer auch „Opfer“ einer anderen Gruppensolidarität. Schließlich gibt es noch die Solidarität, die der Verfolgung von Zielen dient, welche nicht nur im Gegensatz zu den Interessen anderer Gruppen stehen oder keinen Bezug zum Gemeinwohl haben, sondern die auch außerhalb der Legalität liegen. Auch kriminelle Organisationen sind, um schlagkräftig zu sein, auf die Solidarität ihrer Mitglieder angewiesen. Verstöße gegen diese Solidarität werden nicht selten sogar mit dem Tode geahndet. Die Exekution unzuverlässiger Mitglieder dient hier als Mahnung, die organisationsspezifische Solidarität ernst zu nehmen. Solidarität als soziale Praxis beruht also keineswegs immer auf dem sozialethischen Prinzip der Solidarität: Praktizierte Solidarität ist in vielen Fällen ethisch indifferent, in manchen Fällen sogar unethisch. |
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Rezensionen: „,Solidarität‘ ist ein allgegenwärtiges Thema — im Guten wie im Schlechten. So beklagt man
im Kontext der Diskussionen um den Sozialstaat oftmals den Mangel an Solidarität in der
Gesellschaft. Andererseits entsteht angesichts großer Tragödien etwa durch Naturgewalten
eine überwältigende Solidarität, die sich in handfesten Hilfeleistungen und einem
millionenschweren, privaten Spendenaufkommen manifestiert — so beispielsweise bei der
jüngsten Flutkatastrophe Ende 2004. Warum wird in bestimmten Fällen Solidarität praktiziert
und in anderen nicht? Wie ist Solidarität zu begreifen? Wie wird sie wahrgenommen?
Antworten auf diese wichtigen und zugleich spannenden Fragen gibt:
Hans Braun, ,Und wer ist mein Nächster?‘ Solidarität als Praxis und als Programm
Der Autor, als ordentlicher Professor für Soziologie an der Universität Trier tätig, hat bei seiner Auseinandersetzung mit der Solidarität — wie der Untertitel ankündigt — eine
doppelte Perspektive: Es geht sowohl um die Umsetzung der Solidarität in die soziale Praxis
als auch um ihre programmatische Verwendung im gesellschaftlich-politischen Diskurs, der
sich aus zwei Quellen speist: der Arbeiterbewegung des 19. Jahrhunderts und der
christlichen Theologie. Allerdings kann der Diskurs über Solidarität auch praktische
Solidarität begründen. Dies gilt vor allem für die reflektierte praktische Solidarität, von der
eine unreflektiert praktizierte Solidarität zu unterscheiden ist. Diese verschiedenen Formen
der Solidarität zeigen sich zum Beispiel in den unterschiedlichen Fällen der Versorgung
kranker Familienangehöriger als Teil der Sozialbeziehungen, der bewussten Entscheidung
zur freiwilligen Mitarbeit in einem Krankenhaus und des ‚Zwangs‘ zur Solidarität etwa in einer
Sozialversicherung. |
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Letzte Änderung:
05.11.2009
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